Änderung der Richtlinien zum 01.01.2011:

Bislang war es möglich, dass das Ergebnis einer MPU zwar negativ, aber mit der Möglichkeit des Besuches eines Kurses zur Wiederherstellung der Fahreignung verknüpft war.
Wenn dann eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle vorgelegt wurde, galt die Fahreignung als wiederhergestellt.
Dies ist seit dem 01.01.2011 in Verbindung mit Gutachten wegen Verkehrsdelikten nicht mehr möglich!
Für Verkehrsdelikte gibt es ab sofort also nur
'Bestanden' oder 'nicht Bestanden'.
 Also ist hier eine intensive Vorbereitung wichtiger denn je. Für Drogen- und Alkoholtäter gilt nach wie vor die alte Regelung.

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